PV-Energy 24

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Komponenten durch die PVE24 GbR.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der PVE24 GbR, An der Feldscheune 36, 41470 Neuss (nachfolgend „PVE24“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Beratung, Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur und Überwachung von Photovoltaikanlagen sowie zugehörigen Komponenten.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn PVE24 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande mit der PVE24 GbR, vertreten durch die Gesellschafter Onur Mutlu und Ali Cem Mutlu.

(2) Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.

(3) Auf Grundlage der Anfrage und – soweit erforderlich – einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt PVE24 ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt oder PVE24 den Auftrag in Textform bestätigt.

(4) Erstgespräch, Dachanalyse und Angebotserstellung sind für den Kunden kostenlos und unverbindlich, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

§ 3 Angebote und Preise

(1) Angebote von PVE24 sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro. Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und wesentlichen Komponenten auf und in der Nähe von Wohngebäuden gilt gemäß § 12 Abs. 3 UStG derzeit ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Auf Leistungen, die nicht unter diese Regelung fallen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen. Die im Angebot ausgewiesene steuerliche Behandlung ist maßgeblich.

(3) Preise gelten für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen, die sich erst bei der Ausführung als erforderlich erweisen und im Angebot nicht enthalten sind, werden dem Kunden vorab in Textform angezeigt und nur nach dessen Zustimmung ausgeführt.

(4) Erhöhen sich zwischen Vertragsschluss und Ausführung die Beschaffungskosten wesentlicher Komponenten aus Gründen, die PVE24 nicht zu vertreten hat, um mehr als 10 %, sind beide Parteien berechtigt, eine Anpassung des Vertrages zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung nebst zugehöriger Anlagen.

(2) Angaben zu Erträgen, Amortisationszeiten, Einsparungen und Wirtschaftlichkeit beruhen auf Berechnungen mit branchenüblichen Annahmen (unter anderem zu Sonnenstunden, Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Verbrauchsverhalten und Strompreisen). Sie stellen Prognosen und keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Abweichungen durch Witterung, Nutzungsverhalten oder geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen begründen keine Mängelansprüche.

(3) PVE24 ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

(4) Technische Änderungen an Komponenten bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und Qualität sowie Leistungsfähigkeit der Anlage nicht beeinträchtigen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Beauftragung der Arbeiten berechtigt ist. Bei Miet-, Pacht- oder Eigentumsgemeinschaftsverhältnissen holt er die erforderlichen Zustimmungen selbst ein.

(2) Der Kunde gewährt PVE24 und den von ihr beauftragten Personen zu den vereinbarten Terminen ungehinderten Zugang zum Objekt, zum Dach, zum Zählerschrank und zu allen weiteren für die Ausführung erforderlichen Bereichen.

(3) Der Kunde stellt für die Dauer der Arbeiten unentgeltlich Strom und Wasser sowie ausreichend Stellfläche für Fahrzeuge, Gerüste und Material zur Verfügung.

(4) Der Kunde informiert PVE24 vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert über verdeckt verlaufende Leitungen, bekannte Mängel der Bausubstanz, Besonderheiten der Dachkonstruktion und über den Zustand der Elektroinstallation.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert oder verteuert sich dadurch die Ausführung, trägt er die hierdurch entstehenden nachgewiesenen Mehrkosten.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich in Textform vereinbart wurden. Angaben zur voraussichtlichen Projektdauer – etwa die Angabe von rund sechs Wochen zwischen Erstgespräch und Inbetriebnahme – sind Erfahrungswerte und keine Fixtermine.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Genehmigungsverfahren, Wartezeiten beim Netzbetreiber, Lieferengpässen bei Herstellern oder Witterungsbedingungen, die eine sichere Arbeit auf dem Dach nicht zulassen, verlängern die Ausführungsfristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. PVE24 informiert den Kunden unverzüglich.

(3) Der Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz sowie die Erteilung von Genehmigungen liegen im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers beziehungsweise der Behörden. PVE24 übernimmt die Koordination, hat auf deren Bearbeitungszeiten jedoch keinen Einfluss.

§ 7 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Erfolgt neben der Lieferung auch die Montage durch PVE24, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden über.

(2) Bei reiner Lieferung ohne Montage geht die Gefahr bei Verbrauchern mit Übergabe der Ware, bei Unternehmern mit Übergabe an den Transporteur über.

(3) Wird angeliefertes Material auf Wunsch des Kunden vor der Montage beim Kunden gelagert, trägt der Kunde ab Anlieferung die Verantwortung für die sichere Verwahrung.

§ 8 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist der Werklohn wie folgt zur Zahlung fällig:

  • 30 % der Auftragssumme als Anzahlung nach Vertragsschluss,
  • 60 % bei Anlieferung des Materials,
  • 10 % nach mangelfreier Abnahme der Anlage.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei Zahlungsverzug ist PVE24 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von PVE24.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde PVE24 unverzüglich zu informieren.

(3) Werden die Komponenten wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, erlischt der Eigentumsvorbehalt insoweit nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Zahlungspflicht des Kunden bleibt unberührt.

§ 10 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage zeigt PVE24 die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von zwölf Werktagen nach Anzeige abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem festgestellte Mängel und Restarbeiten festgehalten werden. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Nimmt der Kunde die Leistung trotz Aufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist nicht ab, ohne wesentliche Mängel zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 11 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung. Für Bauleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme, für sonstige Werkleistungen und für Kaufsachen zwei Jahre.

(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und PVE24 Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

(3) Kein Mangel liegt vor bei natürlichem Verschleiß, bei Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder Veränderung der Anlage durch den Kunden oder Dritte, bei Schäden durch höhere Gewalt sowie bei Ertragsabweichungen, die auf Witterung, Verschattung durch nachträglich entstandene Hindernisse oder verändertes Nutzungsverhalten zurückgehen.

(4) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB.

§ 12 Herstellergarantien

(1) Unabhängig von den gesetzlichen Mängelansprüchen gegenüber PVE24 gewähren die Hersteller von Modulen, Wechselrichtern und Speichern in der Regel eigene Produkt- und Leistungsgarantien. Deren Inhalt, Umfang und Laufzeit ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

(2) PVE24 weist die für die verbauten Komponenten geltenden Garantien im Angebot aus und stellt dem Kunden die zugehörigen Unterlagen mit der Abnahmedokumentation zur Verfügung.

§ 13 Haftung

(1) PVE24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PVE24.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses; bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

PVE24 GbR
An der Feldscheune 36
41470 Neuss
E-Mail: info@pve24.de
Telefon: +49 (0) 1590 13 91 973

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
PVE24 GbR, An der Feldscheune 36, 41470 Neuss, E-Mail: info@pve24.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

_______________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Datum: _______________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 15 Datenschutz

PVE24 verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

§ 16 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.

(2) Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von PVE24.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juli 2026